Lockdown weiter verschärfen!? Betreuung in den Kitas

„Auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollen die Ministerpräsidenten bereits an diesem Dienstag um 14 Uhr zu einer weiteren Schaltkonferenz zusammenkommen… Im Gespräch sind wegen der ansteckenderen Virus-Variante in Großbritannien und Irland weitere Einschränkungen bei der Mobilität der Bürger und eine Verlängerung des Lockdowns bis mindestens Ende Februar… Merkel drängt (darüber hinaus) offenbar zu einer stärkeren Nutzung von Homeoffice. Auch im öffentlichen Nahverkehr sollen Kontakte unter Fahrgästen ausgedünnt werden." (Westdeutsche Allgemeine Zeitung [WAZ] 16.01.2021, Seite 1)

Dieser Blog ist nicht der Ort, über die weitere Entwicklung der Infektionszahlen, eine mögliche Verschärfung der Lockdown-Maßnahmen und über eine Verlängerung des Lockdowns über den Januar hinaus zu spekulieren. Es ist aber davon auszugehen, dass die Infektionszahlen nicht kurzfristig auf die 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 pro 100.000 Einwohner absinken werden. Auch ist nicht vorhersehbar, wie umfangreich sich das mutierte Virus, das offensichtlich deutlich ansteckender ist, in Deutschland ausbreiten wird. Die Politik ist insofern gut beraten, sich auf Worst-Case-Szenarien einzustellen… Wenn diese dann nicht eintreten, ist das ja erfreulich! Im Folgenden einige Hinweise und Überlegungen zur Betreuung in den Kitas die verdeutlichen, dass es gar nicht so einfach hier den besten Weg zu finden.

Notbetreuung in den Kitas
In NRW ist die Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kitas ins das Ermessen der Eltern gestellt. Dass – zugespitzt formuliert – in der ‚Entmachtung der Leitungen und ihrer Träger‘ ein nicht unbeträchtliches Konfliktpotenzial liegt, darauf haben wir in unserem Blog vom 10.1.2021 schon hingewiesen. Im Kontakt mit einer ganzen Reihe von Einrichtungen im Laufe der letzten Woche hat sich das bestätigt. In acht von zehn Einrichtungen, mit denen ich Kontakt hatte, waren mehr als 80 Prozent (und teilweise auch noch mehr) der Kinder täglich in der Betreuung. Auch in den Medien gibt es entsprechende Hinweise, beispielweise: „In der städtischen Kindertageseinrichtung in Harpen an der Händelstraße sind es aktuell 65 von 80 Kindern in vier Gruppen.“ (WAZ 13.01.2021, Lokales Bochum) Diese umfangreiche Inanspruchnahme der Notbetreuung – auch das wurde mir berichtet – wird dadurch verstärkt, dass es Arbeitgeber gibt, die ihren Mitarbeiter*innen das Homeoffice verweigern mit dem Hinweis, dass sie ihr Kind ja in die Notbetreuung bringen können. Die Inanspruchnahme des Homeoffice ist aktuell mit 14 Prozent deutlich geringer als im Frühjahr 2020 mit 27 Prozent (Tagessschau vom 12.01.2021). Mit Blick auf die aktuellen Betreuungszahlen kann man eigentlich nicht mehr von Notbetreuung sprechen. Wenn diese aber weiterhin als eine wichtige Maßnahme zur Einschränkung der Ausbreitung der Infektionszahlen angesehen wird, ist hier deutlicher Handlungsbedarf: Vorgabe von Kriterien für die Notbetreuung, Entscheidungskompetenz für Träger und Leitungen und gleichzeitige Ausweitung des Homeoffice.

Recht auf Bildung und soziale Kontakte
Die vor Weihnachten beschlossene Schließung der Kitas (und der Schulen) bzw. deren Reduzierung auf die Notbetreuung wurde als eine von einer Reihe Maßnahmen beschlossen, um die Corona-Infektionszahlen zu reduzieren und soweit wie möglich zu verhindern, dass Kinder, die in die Kita (bzw. die Schule) gehen, sich dort infizieren und damit in ihrer Familie und ihrem Umfeld zur weiteren Ausbreitung von Corona beitragen (Blog vom 6.12.2021).  Dabei geht es im Kern um den Gesundheitsschutz vor allem von älteren Menschen, bei denen der Coronakrankheitsverlauf wesentlich risikobehafteter ist als bei jüngeren Menschen, und darum eine Überlastung der Krankenhäuser, vor allem der Intensivstationen, zu verhindern. Das ist auch nachvollziehbar. Gleichzeitig muss man aber feststellen, dass das Recht von Kindern auf Bildung und soziale Kontakte in der aktuellen Diskussion deutlich in den Hintergrund getreten ist. Vor allem Kinder aus sozialschwachen und bildungsfernen Familien – und nicht nur diese – sind in ihrem Wohlbefinden und ihrer Bildungsentwicklung deutlich eingeschränkt, manche Kinder von Gewalttätigkeit und Übergriffen bedroht. Die Kinder haben ein Recht darauf, dass ihr Situation, ihre Interessen und die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, öffentlich thematisiert und in der Entscheidungsfindung der Politik angemessen berücksichtigt werden. Dies ist im Frühjahr besser gelungen (Blog vom 12.05.2020).

Was heißt das?
Es geht nicht darum, den Gesundheitsschutz von älteren Menschen gegen das Recht auf Bildung von Kindern auszuspielen. Man kann aber von der Politik erwarten, dass beide Seiten und das hier entstandene Spannungsverhältnis thematisiert und abgewogen werden. UND: Es geht darum, pass- und zielgenaue Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Wenn die Kitaschließungen zur Verringerung von Infektionszahlen führen sollen, ist das von der Landesregierung beschlossene Notbetreuungskonzept eine Farce. Das kann nicht sein. Es sei denn, die Landesregierung wollte durch die Hintertür – und ohne das zu thematisieren – das Recht von Kindern auf Bildung und soziale Kontakte aufrechterhalten. Sollte das so sein, wovon ich nicht ausgehe, wäre auch das fatal – nicht wegen der Kinder, die mit Freude in Kita gehen – sondern weil die Politik ihre Glaubwürdigkeit riskiert.