Partizipation von Kindern (2.)

"Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentliche Jugendhilfe zu beteiligen." So steht es im §8 Abs. 1 des SGB (Sozialgesetzbuch) VIII (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz). Diese gesetzliche Norm gilt auch für Tageseinrichtungen für Kinder.

Die Landesjugendämter in NRW achten im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis darauf, dass die Beteiligung der Kinder konzeptionell berücksichtigt wird. Wir gehen davon aus, dass es in jeder Kita schon Partizipation praktiziert wird, auch wenn die vielleicht nicht immer so oder noch nicht so genannt wird. Partizipation kann man in 4 Stufen denken: 1. Kinder informieren, 2. Kinder anhören (das meint, Kinder dürfen Ihre Meinung sagen, Wünsche äußern etc.), 3. Mitbestimmung im Sinne davon, dass Kinder an Entscheidungen z.B. Auswahl von Angeboten, Auswahl des Mittagessens) beteiligt werden und 4. Selbstbestimmung, z.B. selber entscheiden dürfen, was, wo und mit wem ich spiele oder wie viel ich esse. Wenn man hierzu den IST-Stand in der Einrichtung erhebt und dies Qualitätsstandard zum Thema Partizipation verschriftlicht ist man auf einem guten Weg. Hier finden Sie ein Beispiel für einen  aus unserem Qualitätsmanagementsystem.