Empfehlung an die Jugendämter

zum Tema Qualitätsentwicklung. Seit Juli 2014 liegen "Gemeinsame Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, Freien Wohlfahrtspflege und Landesjugendämter in NRW zur Qualitätsentwicklung nach den §§ 79, 79a SGB (Sozialgesetzbuch) VIII für Kindertageseinrichtungen" vor.

Die Empfehlungen finden Sie hier. In der erfreulich kurz gehaltenen (14 Seiten), gut gegliederten und praxisnahen (nachvollziehbare Konkretisierungen und Evaluationsfragen mit Blick auf die einzelne Einrichtung) werden 8 Qualitätsbereiche unterschieden:
1. Pädagogische Konzeption / 2. Individuelle Förderung / 3. Personal / 4. Sprachbildung / 5. Partizipation und Teilhabe, Beschwerdemöglichkeiten / 6. Kooperation mit anderen Institutionen / 7. Schutzauftrag / 8. Qualitätsentwicklung
Die Empfehlung an die Jugendämter: Entwicklung  mess- und überprüfbarer Qualitätskriterien für die 8 Qualitätsbereiche im engen Kontakt mit den Trägern  (und möglichst mit Hilfe von Moderatoren). Das entspricht dem von Prof. Dr. Joachim Merchel in seiner Orientierungshilfe für die „Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe“ gemachten Vorgehensvorschlag. 
Kommt damit auf die Einrichtungen und Träger viel Arbeit zu? Nicht unbedingt. Es geht ja darum, die Art und Weise, wie diese 8 Qualitätsbereiche umgesetzt werden, nachvollziehbar zu machen, und gg.falls vorhandene Lücken zu schließen. Wie das im Einzelnen aussehen könnte, welche Schwierigkeiten es möglicherweise gibt und wie ein schlüssiges und sinnvolles Vorgehen aussehen könnte, dazu in den nächsten Wochen mehr.